Die gestuften Öffnungsschritte sollen wie folgt vorgenommen werden:
Zum 04. Juni 2021 (Beschluss am 01.06.2021)
Kontaktbeschränkungen:
- drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)
- draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
- im Freien bis zu 500 Personen (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
- in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen (ab 11 Personen Testpflicht)
- Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Freizeitangebote:
- Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
- Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
- Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
- Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
- Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
- Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
- Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Hochschulen:
- Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
- Mensenöffnung analog zu Gastronomie
Zum 18. Juni 2021 (Beschluss am 14.06.2021):
Kontaktbeschränkungen:
- drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
- draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
- im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
- in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt (ab 11 Personen Testpflicht)
- Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Gastronomie:
- innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
Freizeitangebote:
- außen ohne Terminbuchung und Test, mit Hygienekonzept
- innen mit Terminbuchung und Testpflicht
- Ausflugsschiffe, Stadtrundfahrten auch in geschlossenen Fahrzeugen, Stadtführungen innen
Hotels:
- touristische Übernachtungen möglich mit max. 50 Prozent Belegung, Testpflicht
Hochschulen:
- Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Präsenz mit Testung und Hygienekonzept
Sport:
- Sport im Freien in Gruppen ohne Test
- Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
- Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
- Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
Einzelhandel:
- Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung