Verlängerung der aktuellen Verordnung tritt am 17. April in Kraft und gilt vorerst bis zum 09. Mai 2021
Die zu erwartenden Regelungen des Bundes werden dann sicherlich Anpassungen notwendig machen.
Einige Änderungen:
- eine Person pro 40 qm im EZH wird gestrichen.
- Die Verpflichtung, Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren, gelten für private und öffentliche Arbeitgeber
- Arbeitnehmer, die körperlichen Kontakt zu Kunden oder sonstigen haben sind verpflichtet, dieses Angebot zweimal pro Woche wahrzunehmen.
- Geimpfte Personen können ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung ohne Vorlage eines negativen Schnelltests jene Angebote nutzen, die bisher nur mit negativem Testergebnis genutzt werden dürfen.
- Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Kindersport wird in Zukunft für Kinder bis 14 Jahren erlaubt.
Die Verordnung wird dann wie immer auf den Seiten des Senats veröffentlicht.