Corona-Beschränkungen – Stufenplan für weitere Öffnungsschritte

Die gestuften Öffnungsschritte sollen wie folgt vorgenommen werden:

Zum 04. Juni 2021 (Beschluss am 01.06.2021)

Kontaktbeschränkungen:

  • drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)
  • draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

  • im Freien bis zu 500 Personen (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
  • in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen (ab 11 Personen Testpflicht)
  • Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Freizeitangebote:

  • Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
  • Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
  • Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
  • Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
  • Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Hochschulen:

  • Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
  • Mensenöffnung analog zu Gastronomie

 

Zum 18. Juni 2021 (Beschluss am 14.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

  • drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
  • draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

  • im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
  • in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt (ab 11 Personen Testpflicht)
  • Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Gastronomie:

  • innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht

Freizeitangebote:

  • außen ohne Terminbuchung und Test, mit Hygienekonzept
  • innen mit Terminbuchung und Testpflicht
  • Ausflugsschiffe, Stadtrundfahrten auch in geschlossenen Fahrzeugen, Stadtführungen innen

Hotels:

  • touristische Übernachtungen möglich mit max. 50 Prozent Belegung, Testpflicht

Hochschulen:

  • Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Präsenz mit Testung und Hygienekonzept

Sport:

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Test
  • Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
  • Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

Einzelhandel:

  • Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung