
Vierte Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung (gültig ab 20.8.2021) vor:

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung (gültig ab 20.8.2021) vor:

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist am 10. Juli 2021 in Kraft getreten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungbis zum 25.7.2021 verlängert.

Diese Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum 10.7.2021 in Kraft getreten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungbis zum 25.7.2021 verlängert.