Informationen zum Bildungspaket

Was bringt das Bildungspaket und wem nutzt es?
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.

Dass bislang viel zu wenig der Berechtigten einen Antrag auf Zuschüsse im Rahmen des Bildungspakets gestellt haben, liegt angeblich daran, dass vielen der Antragsweg zu kompliziert sei. Dabei ist es viel einfacher, als es so manche Berichte in den Medien glauben machen. Denn grundsätzlich gilt: Stellen Sie den Antrag – übrigens kaum mehr als eine Seite ist auszufüllen – bei der Einrichtung von der Sie auch Ihre Leistungen erhalten.

Der Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Der Antrag
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies kann im Einzelfall sein:

Den Antrag stellt man bei folgenden Stellen:

  • Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
  • Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Jeweils dort können Sie sämtliche Leistungen beantragen für Schulbedarf,  mehrtägige Kita-/oder Klassenreisen, für Vereinsbeiträge oder z.B. Musikschulkostenoder für Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule (wenn Entfernung größer als 3 km).

Einzig für die Zuschüsse zum Mittagessen, für Ausflüge oder auch für die Lernförderung (Nachhilfekosten) ist der Antrag bei der Schule (bzw. Kita) zu stellen. Erforderlich ist dafür der “Berlin Pass”. Den erhalten Sie bei den Bürgerämtern. Mehr Informationen zum Berlin Pass.

Einen hilfreichen Überblick über die Leistungen und Antragstellen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: direkt zu den Informationen zum Bildungspaket


Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:

  • Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten
  • Persönlicher Schulbedarf (z. B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen); erstmals am 01.08.2011
  • Lernförderung, wenn dadurch ein gefährdetes Lernziel voraussichtlich erreicht werden kann
  • Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule
  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
  • Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (z. B. Sportverein, Musikschule)
  • Fahrtkosten zur Schule, wenn wegen der Entfernung zur Wohnung (> 3 km) erforderlich

Mehr hierzu erfahren Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, folgen Sie diesem Link! Dort finden sich auch die notwendigen Antragsformulare sowie ein ausführliches Merkblatt.
Nutzen Sie das Angebot, denn es lohnt sich für Ihre Kinder!

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