
Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist am 10. Juli 2021 in Kraft getreten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungbis zum 25.7.2021 verlängert.






