Das Bundesprojekt Joboption teilt sich in die Träger ‚ziz‘ und ‚Wertarbeit‘. Es wird zu 80 % aus ESF-Mitteln und zu 20 % von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert und läuft von 2012 bis 2014. 300 Frauen pro Jahr sollen durch das Projekt beraten werden.
Ziel des Bundesprojektes ist die Gleichstellung der Frau in der Wirtschaft. Die Arbeitsmarktakteure sollen im Hinblick auf bestehenden Ressourcen sensibilisiert werden, indem die Minijobberinnen und Arbeitgeber aktiviert werden.
‚Ziz‘ berät die Minijobberinnen und ‚Wertarbeit‘ die Unternehmen.
In zwei Terminen sollen die Minijobberinnen dazu beraten werden, wie sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erlangen, ggf. durch Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit. Dabei werden Ziele auf dem Weg dorthin definiert. Sind die ersten beiden Beratungstermine nicht erfolgreich, werden weitere 3 Termine für ein Coaching angesetzt. Dabei kann ein Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Sind bestehende persönliche Probleme die Grundlage für eine berufliche Orientierungslosigkeit, werden die Frauen zu Beratungsstellen weitergeleitet. Eine Beratung zur Personalentwicklung wirft die Frage zur Möglichkeit einer Weiterbildung auf und wer diese bezahlt, der Arbeitgeber oder das Jobcenter.
Die Beratung der Arbeitgeber klärt, welche Kompetenzen für eine Stelle benötigt werden und ob ein Arbeitnehmer dafür geeignet ist. Weiterbildungsmöglichkeiten sind im Rahmen einer Personalentwicklung in Betracht zu ziehen. Steuerliche Vorteile werden aufgezeigt.
Das Projekt ist vorrangig in den Bezirken Spandau, Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg tätig. Andern Bezirken gegenüber ist das Projekt offen. In den Jobcentern Spandau und Friedrichshain-Kreuzberg richtete sich das Projekt in die Jobassistenz ein und in Pankow in einem Lernladen. Einige Arbeitsvermittler händigten einen Beratungsschein aus. Ferner wurden Veranstaltungen durchgeführt.
Bisher wurden fünfzehn Frauen beraten. Nach Ende einer Weiterbildung erhöht ein Arbeitgeber die zu leistenden Arbeitsstunden bei einer Frau.
Das Jobcenter Spandau informiert geeignete Kunden/innen über das Projekt und nutzt dieses zusätzliche Angebot mit dem Ziel die Frauen bei der Überführung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Für das Jobcenter Spandau entstehen dabei keine weiteren Kosten. Im Falle von Weiterbildungsempfehlungen durch den Projektträger, muss die Notwendigkeit der FBW wie gewohnt geprüft werden.