Diese neuen Corona-Regeln gelten ab dem 29.10.2020 in Berlin

Die physischen sozialen Kontakte sollen auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Vom 2. November an ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts plus zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Dabei gilt, wie schon zuvor, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern so weit, wie möglich, möglich eingehalten werden soll. In den öffentlichen Verkehrsmitten kann der Abstand unterschritten werden, wenn es nicht vermeidbar ist. Wer in Bussen und Bahnen ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen. 

Alle Geschäfte dürfen weiterhin unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen. Es darf sich dort jedoch maximal eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. Es gilt dort eine generelle Maskenpflicht.

  • Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.
  • In Hallen und Innenräumen darf nur noch Schulsport und Kadertraining ausgeübt werden.
  • Die Spielplätze sollen geöffnet bleiben.
  • Kontaktbeschränkungen gelten nicht für berufliche, mandatsbezogene oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • Bei Treffen im Freien gilt die Obergrenze nicht für Kinder bis zwölf Jahren wenn diese einer „gemeinsamen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe“ angehören. Im Klartext, sie gehören zur selben Kitagruppe oder Schulklasse.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen!
  • Gaststätten bleiben ab dem 2. November für den Publikumsverkehr geschlossen Ein Außerhausverkauf bleibt möglich.
  • Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Friseurbetriebe bleiben geöffnet, während Kosmetik-, Sonnen- und Tattoostudios sowie Massagepraxen (Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege) geschlossen bleiben.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist bereits ausgeweitet worden

Sie gilt überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, wie auf Märkten oder in Warteschlangen,

sowie in folgenden Einkaufstraßen:
– Karl-Marx-Straße (Neukölln)
– Hermannplatz (Neukölln)
– Hermannstraße (Neukölln)
– Sonnenallee (Neukölln)
– Tauentzienstraße (Schöneberg, Charlottenburg)
– Breitscheidplatz (Charlottenburg)
– Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg)
– Kurfürstendamm (Charlottenburg)
– Olympischer Platz (Charlottenburg, bei Veranstaltungen)
– Hardenbergplatz (Charlottenburg)
– Kottbusser Tor (Kreuzberg)
– Lausitzer Platz (Kreuzberg)
– Bergmannstraße (Kreuzberg)
– Boxhagener Platz (Friedrichshain)
– Alte Schönhauser Straße (Mitte)
– Rosa-Luxemburg-Platz (Mitte)
– Alexanderplatz (Mitte)
– Friedrichstraße (Mitte)
– Rathausstraße (Mitte)
– Potsdamer Platz (Mitte)
– Rosenthaler Platz (Mitte)
– Washingtonplatz/Europaplatz (Mitte)
– Bebelplatz (Mitte)
– Hackescher Markt (Mitte)
– Lustgarten (Mitte)
– Leipziger Platz (Mitte)
– Pariser Platz (Mitte)
– Unter den Linden (Mitte)
– Karl-Liebknecht Straße beidseitig vom Pariser Platz bis zum Alexanderplatz (Mitte)
– Turmstraße (Tiergarten)
– in der Altstadt Spandau
– Wittenbergplatz (Schöneberg)
– Bölschestraße (Köpenick)
– Schloßstraße (Steglitz)

 

Die vollständige aktuelle Verordnung finden Sie hier.