In der Kiezstube, im Kraepelinweg 3, gibt es zwei Beratungstermine für die Antragsstellung
Sozialmieter haben ein Recht auf einen Mietzuschuss, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres anrechenbaren Haushaltseinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. Die Gesellschaft zgs consult ist von der Senatsverwaltung mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt. Es gibt dazu zwei Beratungstermine in der Kiezstube im Kraepelinweg 3, weil die bisherigen Möglichkeiten bisher kaum genutzt wurden. Vielen fehlten anscheinend die Informationen dazu.
Anspruch auf Mietzuschuss hat sich erhöht
Der Berliner Senat hatte 2017 beschlossen, Sozialmieter in Berlin finanziell zu entlasten. Bewohner von etwa 30.000 Sozialwohnungen könnten demnach einen Anspruch auf einen Mietzuschuss haben, wurde damals vermutet. Es ging um einen zweistelligen Millionenbetrag. Wer mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Warmmiete ausgibt, soll nach dieser Gesetzesänderung entlastet werden. Zuvor galt die Regelung nur, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen 30 Prozent der Kaltmiete überstieg.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie wohnen in einer Wohnung des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg).
- Das anrechenbare Einkommen liegt innerhalb der Einkommensgrenzen für den Berliner WBS (Wohnberechtigungsschein).
- Die Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete zum anrechenbaren Einkommen ist höher als 30 %.
- Leistungsbeziehenden nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, bei Erwerbsminderung und im Alter) wird ein Mietzuschuss gezahlt, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr die volle Bruttowarmmiete übernimmt.
Im Durchschnitt sollte der Zuschuss für die Berechtigten von 84 auf rund 245 Euro monatlich steigen. Waren es zuvor nur Quadratmeterpreise von maximal 10 Euro, die gefördert werden konnten, kamen nun auch Mieter in den Genuss, deren Quadratmetermiete bei 14 Euro lag.
Anspruch wird zu wenig genutzt, die zgs hilft bei der Antragstellung
Wie auch bei anderen Regelungen, war sich der Senat auch hier bewusst, dass nicht alle, die einen Anspruch haben, diesen auch nutzen würden. Geld, welches den Mietern von Sozialwohnungen zusteht wird nicht abgefragt. Man schätzt, dass es gerade einmal 10 Prozent aller berechtigten Haushalte sind, die diese Förderung in Anspruch nehmen.
Die zgs GmbH im Falkenhagener Feld hilft allen Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen bei der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag! Verschenken Sie kein Geld!
In der Kiezstube im Kraepelinweg 3 berät die zgs GmbH an zwei Terminen:
- Donnerstag, den 17. Mai 2018
- Donnerstag den 31. Mai 218
Jeweils von 16 bis 18 Uhr.
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