Am 26. September 2021 finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung statt.
Wie zu jeder Wahl sind wir auch dieses Mal auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen.
Für den Wahlsonntag suchen wir in Spandau ehrenamtliche Wahlhelfende.
Wer kann das Ehrenamt ausüben?
Wahlhelfender kann werden, wer selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist. Ein Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich. Von der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Wahlbewerbende, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, berufsrichtende Personen, sowie Mitglieder von Wahlausschüssen ausgenommen.
Wo werden Sie eingesetzt?
Sie werden im Bezirk Spandau eingesetzt. Haben Sie Wünsche zu Ihrem Einsatzort oder möchten mit anderen Personen zusammen eingesetzt werden? Das Bezirkswahlamt versucht dieses zu berücksichtigen. Eine Auflistung der Wahllokale und Briefwahllokale in Spandau hält das Bezirkswahlamt für Sie vor.
Welche Funktionen werden besetzt?
- Wahlvorstehende Person,
- Stellvertretende wahlvorstehende Person,
- Schriftführende Person,
- Stellvertretende schriftführende Person,
- Beisitzende Person
Welche Kenntnisse werden gefordert?
Besondere Kenntnisse sind nicht erforderlich. Alle notwendigen Informationen erhalten die ehrenamtlich Tätigen durch Schulungen und Informationsmaterial.
Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?
Die Tätigkeit beginnt am Wahlsonntag in den Wahllokalen um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale 8 Uhr) und in den Briefwahllokalen um 15 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen. Die Auszählung beginnt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Welche Aufgaben hat die wahlhelfende Person?
Zu den Aufgaben gehören u.a.
- Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Führung des Wählerverzeichnisses,
- Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale,
- Entscheidung über Beschlussfälle,
- Ausfüllen der Wahlniederschrift.
Aufwandsentschädigung
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt. Wahlhelfende erhalten ein Erfrischungsgeld in einem Wahllokal in Höhe von 60 € und in einem Briefwahllokal in Höhe von 50 €. Für Beschäftigte aus dem Öffentlichen Dienst beträgt das Erfrischungsgeld, sofern sie von Ihrem Arbeitgeber Freizeitausgleich erhalten, für die Funktion als wahlvorstehende Person 35 €, für jedes weitere Mitglied im Wahlvorstand 30 € und für jedes weitere Mitglied im Briefwahlvorstand 25 €.
Wahlvorstehende Personen, schriftführende Personen und die jeweiligen stellvertretenden Personen erhalten bei Teilnahme an einer Präsenzschulung 20 € Aufwandsersatz.
Für die Beförderung der Wahlunterlagen vom Bezirkswahlamt zum Wahlraum und zurück erhält ein Mitglied des Wahlvorstandes jeweils 12,50 €.
Werden Sie ehrenamtliche(r) Wahlhelfende(r)!
Sie wären bereit, sich am Sonntag, den 26.09.2021 einzubringen und u. a. dabei mitzuhelfen, die Stimmen auszuzählen? Dann melden Sie sich bei unserem Spandauer Wahlamt, nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem PDF- Flyer/Informationsblatt. Wenn Spandau für Sie nicht in Frage kommt, freut sich auch jedes andere Wahlamt über Ihre Meldung.
Sie haben mit der Meldung auch einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus, da Sie dann zur Prioritätsgruppe drei gehören. Bleiben Sie gesund!
Kontakt
Bezirksamt Spandau von Berlin
Amt für Bürgerdienste
-Bezirkswahlamt-
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Telefon: 030 90279 — 3896
Telefax: 030-90279 — 2009
E-Mail: wahlhelfer@ba-spandau.berlin.de
Weitere Informationen für Wahlhelfende gibt es hier:
- Flyer
- Bereitschaftserklärung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Häufig gestellte Fragen im Wahllokal
- Verwaltungsvorschrift über den Ausgleich für die Tätigkeit im Wahlvorstand
- Wahlhelfervideo
- Informationen und Videos des Bundeswahlleiters